Die Schweizer Stimmberechtigten haben entschieden: Der Mietwert wird abgeschafft. Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Liegenschaft.
Was bedeutet diese Änderung für Sie?
Künftig müssen Sie den Eigenmietwert Ihrer selbst genutzten oder Ihrer Zweitwohnung nicht mehr als Einkommen beim Finanzamt deklarieren. Im Gegenzug entfallen jedoch die bisherigen Steuerabzüge für Schuldzinsen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie in den letzten Jahren erstmals Wohneigentum erworben haben. Zudem können Unterhaltskosten nicht länger von der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Gleiches gilt für Investitionen in Energieeffizienz und Umweltschutzmassnahmen – allerdings können die Kantone diese Abzüge bis spätestens 2050 weiterhin gewähren.
Darüber hinaus haben die Kantone die Möglichkeit, eine Realsteuer auf überwiegend selbst genutzte Zweitwohnungen einzuführen.
Besitzen Sie sowohl selbst genutzte als auch vermietete Immobilien, können die Schuldzinsen weiterhin anteilig abgezogen werden. Falls Sie ausschliesslich vermietete Liegenschaften besitzen, bleiben die bisherigen Regelungen unverändert bestehen.
Wie sieht es kurzfristig aus?
Die Umsetzung erfolgt nach einer Übergangsphase, deren Dauer der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen festlegen wird. Während dieser Übergangszeit gelten weiterhin die aktuellen Bestimmungen.
Wie unterstützen wir Sie bei den nächsten Schritten?
Als Eigentümerin oder Eigentümer – oder wenn Sie den Erwerb von Wohneigentum planen – empfiehlt es sich, sich frühzeitig mit den neuen steuerlichen Regelungen vertraut zu machen, um die finanziellen Folgen besser einschätzen zu können.
Wir begleiten Sie gerne bei einer umfassenden Analyse Ihrer individuellen Situation, damit Sie fundierte und vorausschauende Entscheidungen treffen können.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir sind gerne für Sie da.